§ 1 – Tarifbedingungen

  1. FREIRAUM:
    1. Unbegrenzte Raumnutzung inkl. Equipment. Für die Nutzung muss eine vorherige Buchung eines Raumes erfolgen. 
    2. Mindestlaufzeit wählbar 3, 6 und 12 Monate.
  2. FREIRAUM plus:
    1. Unbegrenzte Raumnutzung inkl. Equipment. Für die Nutzung muss eine vorherige Buchung eines Raumes erfolgen. 
    2. Unbegrenzte Teilnahme an FREIRAUM Kurs- und Workshopprogramm ohne vorherige Anmeldung.
    3. Jeder einzelne Kurs findet mindestens 42 mal pro Kalenderjahr statt.
    4. Mindestlaufzeit wählbar 3, 6 und 12 Monate.
      1. Mindestlaufzeit 6 Monate:  3 mal Einzelunterricht je 30 Minuten – Terminvereinbarung erforderlich.
      2. Mindestlaufzeit 12 Monate: 6 mal Einzelunterricht je 30 Minuten – Terminvereinbarung erforderlich.
      3. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit werden keine neuen Einheiten für Einzelunterricht auf das Abo gebucht. Dies ist nur durch die von Kundenseite gewünschte Verlängerung mit einer neuen Mindestlaufzeit von 6 oder 12 Monaten möglich. Mit Beendigung eines Abos verlieren evtl. noch nicht verbrauchte Unterrichtseinheiten die Gültigkeit. 
  3. FREIRAUM Kids & Teens:
    1. Unbegrenzte Teilnahme an den FREIRAUM Kids & Teens-Kursen in der passenden Altersgruppe ohne vorherige Anmeldung.
    2. Jeder einzelne Kurs findet mindestens 42 mal pro Kalenderjahr statt.
    3. Mindestlaufzeit wählbar aus 3, 6 und 12 Monaten.
  4. FREIRAUM Kids KiTa:
    1. Unbegrenzte Teilnahme an den Kursen Mamu 1 oder Mamu 2 (je nach Alter) in der KiTa
      1. Bei Unterrichtsausfall in der Kita z.B. während der Kita-Schließzeiten, unbegrenzte Teilnahme an den FREIRAUM Kids-Kursen Mamu 1 und Mamu 2 (je nach Alter) in den Standorten der Musikschule.
    2. Mindestlaufzeit wählbar aus 3, 6 und 12 Monaten.

§ 2 – Unterrichtsort

  1. In der Regel findet der Unterricht in den Räumen der Marios Musikschule bzw. der Kooperationseinrichtung statt.
  2. Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von DozentIn und SchülerIn (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Musikschule berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsbeiträgen den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte der/die SchülerIn nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, ruht im Tarif FREIRAUM plus, FREIRAUM Kids & Teens und FREIRAUM Kids KiTa der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der Höheren Gewalt bzw. der behördlichen oder gesetzlichen Anordnung bzw. Regelung.
    1. Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus).

§ 3 – Stundenpakete (optional)

  1. Zu den Tarifen FREIRAUM und FREIRAUM plus können optional zusätzliche Stundenpakete für Einzelunterricht gebucht werden. Die Stundenpakete beinhalten die folgende Anzahl an Unterrichtseinheiten:
    1. 3 Einheiten 30 Min. Einzelunterricht
    2. 6 Einheiten 30 Min. Einzelunterricht
  2. Die Stundenpakete haben eine Laufzeit von max. einem Jahr. Es besteht kein Umtausch- bzw. Rückgaberecht mit Geldrückgabe. Mit Beendigung des Abos verlieren evtl. noch nicht verbrauchte Unterrichtseinheiten ihre Gültigkeit.

§ 4 – Beitragszahlung

  1. Die Beiträge sind monatlich im voraus zahlbar. Die Zahlung erfolgt durch Lastschrift zum 1. des Monats bzw. am darauf folgenden Werktag.
  2. Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden die uns von der Bank berechneten Rücklastschriftgebühren berechnet. 
  3. Bei Nichtnutzung des Angebots können keine Abzüge von den Beiträgen gemacht werden.
  4. Eine jährliche Beitragserhöhung von max. 5 % auf den monatlichen Beitrag behält sich die Schulleitung vor. In diesem Fall ist das Sonderkündigungsrecht außer Kraft gesetzt.

§ 5 – Unterrichtsfreie Zeiten

An den gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen des Landes NRW sowie an Weiberfastnacht, Rosenmontag, Heiligabend und Silvester findet kein Unterricht statt.

§ 6 – Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Mindestlaufzeit erstreckt sich je nach Wahl über einen Zeitraum von 3, 6 oder 12 Monaten. Bei Kündigung muss diese spätestens einen Monat vor Ende der Laufzeit über das Online-Kündigungsformular erfolgen. Erfolgt keine schriftliche Kündigung, so verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Die Kündigung ist mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines jeden Monats möglich.

§ 7 – Organisatorische Neuregelungen

Die Schulleitung behält sich Neuregelungen in Bezug auf Kurse und Organisation, wie z.B. Terminänderungen, Einsatz einer anderen Lehrkraft, jederzeit vor.

§ 8 – Haftung und Hausordnung

  1. Für das in den Tarifen FREIRAUM und FREIRAUM plus zur Verfügung gestellte Equipment haftet der Nutzer.
  2. Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Kinderwagen, Fahrräder sowie Wertgegenstände, Geld und Instrumente wird keine Haftung übernommen.
  3. Fahrräder, Roller, Spielzeug, Speisen und Getränke dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgebracht werden.

§ 9 – Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Änderungsvorbehalt

Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.

© Mario’s Musikschule gemeinnützige GmbH, Alle Rechte vorbehalten. Stand: 05.12.2022