Wir setzen uns dafür ein, dass jedes Kind eine musikalische Ausbildung erhält. Mit dem Marios Musikschule Sozialfonds sammeln wir Spenden, um Kinder aus finanziell benachteiligten Familien zu unterstützen.

Wer und wie kann gefördert werden?

Förderberechtigt sind Kinder und Jugendliche die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Förderung ist ein Rabatt auf den monatlichen Unterrichtsbeitrag für ein Freiraum Kids & Teens- oder Premium-Abo in der Marios Musikschule.

Was ist die Voraussetzung für eine Förderung?

Um eine Förderung bewilligen zu können, ist der Nachweis der finanziellen Notlage der Erziehungsberechtigten erforderlich. Dabei spielt es keine Rolle, aus welchen Gründen die Notlage entstanden ist. In der Regel reicht eine Bescheinigung über den Bezug von Transferleistungen (z.B. Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder ähnliche Leistungen) aus. Als Nachweis gilt der Bescheid des Jobcenters der Stadt bzw. Gemeinde oder der BonnAusweis. Nach Ablauf der Gültigkeit des Bescheids muss ein neuer Nachweis ohne Aufforderung vorgelegt werden. Bei Wegfall der Voraussetzungen ist dies dem Sozialfonds der Marios Musikschule mitzuteilen. Eventuell unberechtigt erhaltene Förderungen werden zurückgefordert.

In welcher Höhe wird gefördert?

Der Marios Musikschule Sozialfonds kann eine Förderung in Höhe von bis zu 50%, jedoch maximal 35,00 € auf den monatlichen Unterrichtsbeitrag gewähren.

Wie beantrage ich eine Förderung?

Der Marios Musikschule wird ein Nachweis (z.B. BonnAusweis, Bescheid über Transferleistungen) über die finanzielle Notlage zur Prüfung und Entscheidungsfindung vorgelegt.

Auch wenn die Familie keine Transferleistungen erhält, besteht bei einer unverschuldeten finanziellen Notlage, wie etwa durch Einkommensverluste aufgrund der Krankheit eines Elternteils oder ähnliches, die Möglichkeit einer Förderung. Diese Notlage muss begründet und durch Einkommensnachweise belegt werden.

Nach der Prüfung wird die Entscheidung über die Förderung per E-Mail mitgeteilt.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Teilhabezuschuss

Für Kinder bis 18 Jahre besteht die Möglichkeit für den Unterricht an Marios Musikschule einen Zuschuss aus öffentlicher Hand zu bekommen. Einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben grundsätzlich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn sie bzw. ihre Eltern zum Zeitpunkt des Antrags eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:

  • Sozialhilfe oder
  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
  • Wohngeld oder
  • Kinderzuschlag.

Wer keine dieser Leistungen erhält und den spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarf des Kindes nicht decken kann, hat möglicherweise einen Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II und kann dazu beim zuständigen Jobcenter anfragen.

Wir brauchen Deine Unterstützung!

Damit der Sozialfonds der Marios Musikschule möglichst viele Kinder unterstützen kann, sind wir auf Deine Spende angewiesen. Die Spende ist steuerlich absetzbar. Bei Einzelspenden bis zu 300,00 € reicht als Nachweis der Buchungseintrag auf Deinem Kontoauszug.