
Ausgezahlte Förderungen 2023
2.031,40 €
Jeder hat ein Recht auf Bildung, doch leider stehen nicht jedem die finanziellen Mittel dafür zur Verfügung.
Wir möchten jedem Kind die Möglichkeit geben, in unserer Musikschule am Musikunterricht teilzunehmen. Damit uns dies gelingt, haben wir den Marios Musikschule Sozialdonds ins Leben gerufen. Dieser wird durch Spenden gefüllt, mit denen Kinder aus finanziell benachteiligten Familien unterstützt und musikalisch ausgebildet werden können.
Wer kann gefördert werden?
Förderberechtigt sind Kinder und Jugendliche die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Was ist die Voraussetzung für eine Förderung?
Um eine Förderung bewilligen zu können, ist der Nachweis über die finanzielle Notlage der/des Erziehungsberechtigten erforderlich. Nicht von Belang ist, warum die Notlage entstanden ist. In der Regel genügt eine Bescheinigung darüber, dass staatliche Leistungen (z.B. Bescheid über Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder ähnliche Leistungen) in Anspruch genommen werden. Der “Bonn Ausweis” ist nicht gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit des Bescheids muss ein neuer Nachweis ohne Aufforderung vorgelegt werden. Bei Änderungen ist der neue Bescheid ebenfalls ohne Aufforderung vorzulegen.
In welcher Höhe wird gefördert?
Aus dem Sozialfonds kann eine Förderung in Höhe von bis zu 50% jedoch maximal 35,00 € auf den monatlichen Unterrichtsbeitrag gewährt werden.
Wie beantrage ich eine Förderung?
Der Marios Musikschule wird ein Nachweis (z.B. Bescheid vom Jobcenter) über die finanzielle Notlage zwecks Prüfung und Entscheidungsfindung zur Verfügung gestellt.
Auch wenn die Familie keine Sozialleistungen erhält und dennoch eine unverschuldete finanzielle Notlage entstanden ist, wie z.B. durch Einkommensverluste durch Krankheit eines Elternteils oder ähnliches, besteht die Möglichkeit der Förderung. Die Notlage muss begründet und nachgewiesen (Vorlage Einkommensnachweise) werden.
Nach erfolgter Prüfung wird eine Förderzu- oder -absage per E-Mail versendet.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Teilhabezuschuss
Für Kinder bis 18 Jahre besteht die Möglichkeit für den Unterricht an Marios Musikschule einen Zuschuss aus öffentlicher Hand zu bekommen. Einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben grundsätzlich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn sie bzw. ihre Eltern zum Zeitpunkt des Antrags eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:
- Sozialhilfe oder
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
- Wohngeld oder
- Kinderzuschlag.
Wer keine dieser Leistungen erhält und den spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarf des Kindes nicht decken kann, hat möglicherweise einen Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II und kann dazu beim zuständigen Jobcenter anfragen.
Aktuelles Projekt: Musikunterricht für ukrainische Flüchtlingskinder
Aufgrund der aktuellen Lage haben wir von Marios Musikschule beschlossen, geflüchteten Kindern und Jugendlichen ein kleines Stück Normalität zu ermöglichen. Viele Kinder haben in Ihrer Heimat ein Instrument gespielt und mussten dies auf der Flucht zurücklassen. Wir möchten die musikalische Ausbildung dieser Kinder fortsetzen.
Wir stellen unbürokratisch Plätze für Musikunterricht zur Verfügung. Je nach Bedarf auch Überäume und/oder, in Kooperation mit unserer Partnerfirma rent an instrument, Leihinstrumente. Bei dieser Unterstützung handelt es sich um eine Vollförderung des Musikunterricht (der Unterricht ist für die Kinder und Jugendlichen kostenfrei).
Wir brauchen Deine Unterstützung!
Damit der Marios Musikschule Sozialfonds möglichst viele Kinder unterstützen kann, bedarf es Deine Spende. Die Spende kann steuerlich geltend gemacht werden. Bei Einzelspenden bis 300,00 € genügt als Nachweis die Buchung auf Deinem Bankauszug.