§ 1 – Anzahl Unterrichtseinheiten

Die Anzahl der Unterrichtseinheiten richtet sich nach dem gewählten Tarif sowie der gewählten Laufzeit.

Tarif PREMIUM 36

  1. 1 Monat Laufzeit: 3 Unterrichtseinheiten
  2. 3 Monate Laufzeit: 9 Unterrichtseinheiten
  3. 6 Monate Laufzeit: 18 Unterrichtseinheiten
  4. 12 Monate Laufzeit: 36 Unterrichtseinheiten

Tarif PREMIUM 24

  1. 1 Monat Laufzeit: 2 Unterrichtseinheiten
  2. 3 Monate Laufzeit: 6 Unterrichtseinheiten
  3. 6 Monate Laufzeit: 12 Unterrichtseinheiten
  4. 12 Monate Laufzeit: 24 Unterrichtseinheiten

§ 2 – Unterrichtsort

  1. In der Regel findet der Unterricht in den Räumen der Marios Musikschule bzw. der Kooperationseinrichtung statt.
  2. Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Dozent*In und Schüler*In (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Musikschule berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsbeiträgen den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte der/die Schüler*In nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, werden die nicht in Anspruch genommenen Unterrichtseinheiten aus dem Kontingent in die nächste Abonnementslaufzeit übertragen.
    1. Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus).

§ 3 – Buchung und Teilnahme

  1. Die Terminbuchungen erfolgen über die Schulverwaltung oder den zuständigen Dozenten*In.
    1. Eine Terminstornierung ist binnen 24 Stunden nach Terminbuchung möglich.
    2. Mit Abschluss des kostenpflichtigen Zusatztarifs PREMIUM flex verlängert sich die Stornomöglichkeit bis 6 Stunden vor dem gebuchten Unterrichtstermin. Der Abschluss des Zusatztarifs ist zu jedem 1. eines Monats möglich. Die Kündigung ist mit einer Frist von 10 Tagen zu jedem Monatsende möglich. Die Kündigung erfolgt über das Online-Kündigungsformular.
  2. Die Unterrichtseinheiten sind im Verlauf der gewählten Laufzeit zu verbrauchen.
    1. Bei vorzeitigem Verbrauch des Stundenkontingentes können optional zusätzliche Stundenpakete erworben werden.

§ 4 – Unterrichtsbeiträge

  1. Die Beiträge sind monatliche Abschläge auf die in der Laufzeit vereinbarten Unterrichtseinheiten (Kontingent).
  2. Die Beiträge sind monatlich im voraus zahlbar. Die Zahlung erfolgt durch Lastschrift zum 1. des Monats bzw. am darauf folgenden Werktag.
  3. Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden die uns von der Bank berechneten Rücklastschriftgebühren berechnet. 
  4. Eine jährliche Beitragserhöhung von max. 3 % auf den Monatsbeitrag behält sich die Schulleitung vor. In diesem Fall ist das Sonderkündigungsrecht außer Kraft gesetzt.

§ 5 – Kopierlizenzgebühr

Für alle PREMIUM-Unterrichte fällt die Gebühr für eine Kopierlizenz an. Die Gebühr wird im Rahmen eines Kopierlizenzvertrages mit der VG-Musikedition an die GEMA entrichtet und wird monatlich pro Schüler (nicht Fachbelegung) erhoben.

§ 6 – Unterrichtsfreie Zeiten

An den gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen des Landes NRW sowie an Weiberfastnacht, Rosenmontag, Heiligabend und Silvester findet kein Unterricht statt.

§ 7 – Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Die Laufzeit erstreckt sich über den gewählten Zeitraum (1, 3, 6 oder 12 Monate). Bei Kündigung muss diese spätestens 1 Monat vor Ende der Laufzeit schriftlich über das Online-Kündigungsformular erfolgen.
  2. Erfolgt keine schriftliche Kündigung, erhält der Kunde frühzeitig ein Angebot über die Wahl der Laufzeit für die Vertragsfortsetzung. Wird dieses Angebot vom Kunden nicht aktiviert, so verlängert sich der Vertrag automatisch um einen Monat. Die darauf folgende Beitragsberechnung erfolgt unter Berücksichtigung des Tarifs für Laufzeit 1 Monat gemäß der aktuellen Preisliste.

§ 8 – Organisatorische Neuregelungen

Die Schulleitung behält sich Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation, wie z.B. die Zusammenlegung oder Auflösung von Kursen, Terminänderungen, Einsatz einer anderen Lehrkraft sowie Tarifanpassung bei Veränderung der Gruppenteilnehmerzahl jederzeit vor.

§ 9 – Haftung und Hausordnung

  1. Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Kinderwagen, Fahrräder sowie Wertgegenstände, Geld und Instrumente wird keine Haftung übernommen.
  2. Fahrräder, Roller, Spielzeug, Speisen und Getränke dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgebracht werden.

§ 10 – Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Änderungsvorbehalt

Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.

© Mario’s Musikschule gemeinnützige GmbH, Alle Rechte vorbehalten. Stand: 29.02.2024